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AGB 

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Sport-Interessen- und Arbeitsgemeinschaften an Schulen und Kitas, Veranstaltungen, Fußballtechnik-Fördertrainings, Events, Sport-Camps, Klassenfahrten, Ferienlager und sonstigen Aktivitäten von Spielfeld. Sie werden Inhalt der jeweiligen Verträge.

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Die Möglichkeit weitergehender Vereinbarungen und die Änderung einzelner Bestimmungen bleiben Spielfeld vorbehalten. Hinweis zur Schreibweise: Soweit in den nachfolgenden Bestimmungen nur die männliche Form der Anrede gewählt wird, geschieht dies zum Zwecke der besseren Lesbarkeit und des Verständnisses. Die Anrede bezieht sich grundsätzlich auf männliche und weibliche Personen.

 

1 Abschluss des Vertrages

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1.1. Mit der Anmeldung für ein Angebot von Spielfeld bietet der Kunde (nachstehend Teilnehmer genannt) Spielfeld den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann in schriftlicher Form oder über das Internet erfolgen. Bei nicht voll geschäftsfähigen Personen (insbesondere minderjährigen Kindern) ist die Anmeldung vom gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.

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1.2. Der Vertrag kommt mit der Annahme der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung durch Spielfeld zustande. Über die Annahme wird der Anbieter den Teilnehmer unverzüglich mittels einer Teilnahmebestätigung schriftlich oder per Internet informieren. Die Teilnahmebestätigung bedarf keiner bestimmten Form.

 

2 Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen

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2.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Spielfeld in den Prospekten, Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.spielfeld.team sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

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2.2. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Spielfeld nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter zulässig. Die Änderungen oder Abweichungen dürfen nicht erheblich sein und das Gepräge der Leistung nicht beeinträchtigen.

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3 Bezahlung

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3.1. Nach Eingang der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung bei Spielfeld erhält der Teilnehmer die Teilnahmebestätigung (per Post, Fax oder E-Mail), die gleichzeitig die Rechnung ist. Die Anmeldegebühr oder der Rechnungsbetrag sind innerhalb des vereinbarten Zeitraumes auf das in der Teilnahmebestätigung angegebene Konto zu überweisen. Mit Eingang des Betrages wird der Teilnahmeplatz fest gesichert. Sollte keine Zahlung in dem Zeitrahmen erfolgen, kann Spielfeld den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

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3.2. Die Preise für Events oder sonstigen Veranstaltungen sind in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen festgelegt.

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4 Versicherung

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Jeder Teilnehmer muss selbst oder über die personensorgeberechtigten Eltern Kranken- Unfall- und Haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Spielfeld haftet nicht für Personen- und / oder Haftpflichtschäden.

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5 Angaben über den Gesundheitszustand, Medizinische Versorgung

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5.1. Der Teilnehmer muss gesund und sportlich belastbar sein und das gebuchte Programm ohne Einschränkungen absolvieren können.

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5.2. Bei minderjährigen Teilnehmern verpflichten sich die personensorgeberechtigten Eltern des Teilnehmers bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn von Spielfeld den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen (schriftlich/mündlich) und notwendige Medikamente (schriftlich/mündlich) ihres Kindes zu informieren. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während eines Camps, Trainings oder einer sonstigen Veranstaltung von Spielfeld sind dem jeweiligen verantwortlichen Leiter von Spielfeld oder seinem Vertreter unverzüglich zu melden.

 

5.3. Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den jeweiligen verantwortlichen Leiter von Spielfeld oder seinen Vertreter, alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten Spielfeld durch eine medizinische Notfallversorgung des Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichtet, diese umgehend zu erstatten.

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5.4. Kann der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr an der Veranstaltung teilnehmen, ist Spielfeld berechtigt, die Leistungserbringung zu beenden.

 

6 Leistungserbringung bzw. Durchführung der Veranstaltungen

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6.1. Für die Dauer der Leistung übertragen die Erziehungsberechtigten minderjähriger Teilnehmer Spielfeld die Aufsichtspflichten und – rechte, welche von den Trainern und Betreuern von Spielfeld wahrgenommen werden.

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6.2. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer und Betreuer von Spielfeld Folge zu leisten. Werden deren Anweisungen nicht befolgt, so hat Spielfeld die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Es besteht dann kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Betrages.

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6.3. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter von Spielfeld oder seinen Trainern und Betreuern.

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7 Mindestteilnehmerzahl

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7.1. Wird für eine Veranstaltung die in der Leistungsbeschreibung, in den Prospekten, Flyern und den Internetdarstellungen auf der Seite www.spielfeld.team genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Spielfeld bis zum 14. Tag vor dem Termin der Veranstaltung den Leistungsumfang anpassen oder die Veranstaltung absagen. Die Änderung oder Absage hat Spielfeld unverzüglich zu erklären. Die bereits gezahlten Gebühren und Beiträge werden in vollem Umfang erstattet.

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7.2. Spielfeld behält das Recht, dem Kunden eine Ersatzveranstaltung anzubieten. Lehnt der Teilnehmer die Teilnahme an der Ersatzveranstaltung ab, erhält er die Teilnahmegebühr und die sonstigen bereits bezahlten Gebühren und Beiträge zurück.

 

8 Besondere Regelungen über den Rücktritt bei bestimmten Veranstaltungen

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8.1. Sport-& Fußball-Camps, Schul- und Klassenfahrten

Ab Anmeldedatum wird dem Teilnehmer ein 10-tägiges Rücktrittsrecht gewährt. Dieses Rücktrittsrecht gilt nur für Buchungen bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Darüber hinaus gelten folgende Stornierungskosten als vereinbart: 

  • 20% bei Rücktritt bis 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn / Reisebeginn

  • 50% bei Rücktritt ab dem 60. bis zum 35. Tag vor Veranstaltungsbeginn / Reisebeginn 

  • 80% bei Rücktritt ab dem 34. Tag vor Veranstaltungsbeginn / Reisebeginn

Keine Rücktrittskosten werden erhoben, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird, der an der Veranstaltung tatsächlich teilnimmt. Wird eine Veranstaltungsteilnahme aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren. Mit der Absage bzw. dem Abbruch sind alle Ansprüche an Spielfeld als Veranstalter erloschen.

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8.2. Sport-Arbeits- und Interessenarbeitsgemeinschaften an Schulen

Bei den sportlichen Angeboten handelt es sich um schulische Veranstaltungen. Die Einteilung an den jeweiligen Trainingseinheiten obliegt der Schule   

Ein Rücktrittsrecht über Spielfeld ist ausgeschlossen. 

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8.2. Kita- Fördertraining

Der Teilnehmer kann jeweils zum Monatsende seinen Vertrag kündigen. Die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen und muss spätestens zum 15. des Monats bei Spielfeld eingegangen sein. Mit der Kündigung des Vertrages sind alle Ansprüche an Spielfeld erloschen. Wird die Trainingsteilnahme aus in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung. Mit dem Abbruch sind alle Ansprüche an Spielfeld als Veranstalter erloschen.

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8.3. Krankheit für Kita-Fördertraining

Bei akuter Krankheit oder bei Unfällen ist eine Kopie der Krankmeldung an Spielfeld zu senden. Der gezahlte Beitrag wird im kommenden Monat gutgeschrieben. 

 

9 Rücktritt und Kündigung durch Spielfeld in sonstigen Fällen

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Spielfeld kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

  • bis zwei Wochen vor Beginn einer Veranstaltung, wenn aus von Spielfeld nicht zu vertretenden Gründen eine Leistungsdurchführung unmöglich ist und die Gründe dafür bereits bekannt sind

  • der Teilnehmer die Regeln der Veranstaltung nicht einhält und den Anweisungen zur Durchsetzung und Einhaltung der Regeln durch Spielfeld nicht entspricht.

Generell untersagt sind während der Veranstaltungen der Genuss oder die Einnahme von Drogen und Alkohol sowie jede Art von Beschädigung fremden Eigentums.

 

10 Haftung, Haftungsbeschränkung

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10.1. Spielfeld haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen,

  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer,

  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Wegen unwetterbedingter Ausfälle der angebotenen Leistungen oder mangelnder Möglichkeit zur Teilnahme durch die Kursteilnehmer wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen in der Person des Teilnehmers liegenden Gründen übernimmt Spielfeld keine Haftung. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz von ausgefallenen Trainingsstunden, Veranstaltungen oder Veranstaltungsteilen.

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10.2. Für Schäden im Zusammenhang mit ausdrücklich als Fremdleistungen ausgewiesenen Leistungen (wie Eintrittskarten, Besuche von Sport- und Freizeiteinrichtungen etc.) übernimmt Spielfeld keinerlei Haftung. Spielfeld haftet auch nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Kleidungsstücke, Ausrüstungsteile des Teilnehmers oder sonstige vom Teilnehmer bei den Veranstaltungen mitgeführte Gegenstände.

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10.3. Keine Haftung besteht außerdem bei Einbruch oder Diebstahl.

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11 Foto und Filmrechte

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Der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von dem Teilnehmer Fotografien und Filmaufnahmen im Rahmen der jeweiligen Veranstaltungen angefertigt und durch Spielfeld sowie von Spielfeld beauftragte Werbeagenturen zu Werbe- und Merchandisingzwecken genutzt werden können. Darin eingeschlossen ist die Verwendung im Internet und in Druckerzeugnissen aller Art.

Die Einräumung der Rechte an den Fotos erfolgt ohne Vergütung und umfasst auch das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht entstellend ist. Die Einwilligung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Bei Gruppenfotos und bei Druckwerken ist die Einwilligung nicht mehr widerrufbar, sobald das Foto veröffentlicht bzw. der Druckauftrag erteilt ist.

Wird die Einwilligung nicht widerrufen, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung ist freiwillig. Aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung entstehen keine Nachteile. 

 

12 Datenschutz

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12.1. Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben, die zur Abwicklung der Veranstaltung notwendig sind. Alle für Spielfeld tätigen Betreuer und Trainer sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

 

12.2. Datenschutzrechtliche Einwilligungs-Erklärung

Der Teilnehmer und seine gesetzlichen Vertreter stimmen der Speicherung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 6, 7 DSGVO durch Spielfeld zu.

Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich oder durch E-Mail widerrufen werden.

 

13 Gerichtsstand

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Der Teilnehmer kann Spielfeld nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Spielfeld gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner von Spielfeld, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Spielfeld vereinbart.

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14 ALLGEMEINES

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Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages zwischen Spielfeld und dem Teilnehmer hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Stand 08.2023

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